Ratgeber zur (Muster)- Berufsordnung der Deutschen Ärztinnen und Ärzte, Hohmann
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Hätten Sie es gewusst?
Ein niedergelassener operativ tätiger Arzt, der für einen
Teil seiner chirurgischen Patienten auch Aufwachräume mit der Möglichkeit
der Übernachtung vorhält, beabsichtigt auf seinem Praxisschild
zusätzlich den Begriff „Praxisklinik“ zu führen.
Darf er?
Ein Arzt hat mit einer biologischen Arbeit habilitiert. Er möchte
nun den Professorentitel auf seinem Arztschild führen.
Darf er
dies?
Ein Arzt bildet mit einer Hebamme und einem Sozialpädagogen eine
Partnerschaft. In dieser sollen auch Beratungen vor Schwangerschaftsabbrüchen
durchgeführt werden.
Wie darf das Schild aussehen?
Ein Arzt stellt fest, dass der von ihm behandelte Patient, ein im Außendienst
tätiger Versicherungskaufmann, alkoholabhängig ist.
Muss er
dies dem zuständigen Ordnungsamt – Führerscheinstelle – mitteilen?
In einer kleinen Gemeinde praktizieren drei Allgemeinärzte. Da
der Konkurrenzkampf unter Ihnen sehr groß ist, entschließt
sich ein Arzt, an jedem Wochenende für seine Patienten zur Verfügung
zu stehen. Er teilt dies allen Patienten mit.
Verstößt er
hiermit gegen das Berufsrecht?
Zur „Einweihung“ seiner Praxis lädt der Arzt seine Freunde, Verwandte,
aber auch Repräsentanten des Ortes ein. Außerdem erscheint die
Presse, macht mit ihm ein Interview und fotografiert ihn in seinen Räumen.
In der Zeitung wird daraufhin ein bebildeter Artikel veröffentlicht.
Bekommt der Arzt Schwierigkeiten?
Dieses Buch gibt Antworten aus der Praxis für die Praxis!
Wer blickt da noch durch?
Ärzte stehen immer wieder mit einem Bein zwar nicht gleich im
Gefängnis, aber doch vorm Standesgericht. Dort wird es meist unangenehm,
und nicht selten auch teuer.
Was darf ich – und was nicht?
Denn wer weiß schon aus dem Stegreif, unter welchen Bedingungen
ein Arzt welche Drittmittel für welche Tätigkeit annehmen darf?
Was darf denn nun wirklich auf das Praxisschild?
Wie darf eine Praxishomepage gestaltet sein – und wie sollte sie nicht
aussehen, um keine Angriffspunkte zu bieten? Wann ist ein Presseauftritt
eine Information der Öffentlichkeit – und wann eine verbotene Werbung
für einen Arzt?
Überblick über die neue Situation
Durch die Novelle der Musterberufsordnung sind viele Dinge anders geworden,
die jahrelang felsenfest geregelt waren. Der jetzt vorliegende Kommentar
bringt dem Arzt wieder Überblick in der neuen Situation.
Ein praxistaugliches Handbuch
Der neue Kommentar ist weit mehr als ein trockener juristischer Leitfaden.
So wie ein Arzt viel aus Kasuistiken lernt, ist auch das Buch von Jörg
Hohmann mit einer Vielzahl von Fallbespielen gespickt, die sich mit dem
täglichen Leben des Arztes befassen und so eine Vielzahl praktischer
Hinweise geben können, ohne durch lange juristische Analysen zu langweilen.
Ein erfahrener Autor
Der Autor ist ein auf Arztrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Seit
Jahren schon vertritt Jörg Hohmann Arztinteressen und gibt sein Wissen
in vielen Vorträgen und Aufsätzen weiter.
In das nun vorliegende Buch sind sowohl sein juristisches Fachwissen
als auch seine didaktische Erfahrung eingeflossen.
Aus dem Inhalt:
Regeln zur Berufsausübung
Grundsätze
Pflichten gegenüber Patienten
Besondere medizinische Verfahren und Foschung
Berufliches Verhalten
Berufsausübung
Berufliche Kommunikation
Berufliche Zusammenarbeit mit Ärzten
Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit
mit Dritten
Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)
Umgang mit Patienten
Behandlungsgrundsätze
Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeitern
Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten
Regeln der beruflichen Kommunikation, insbesondere zulässiger
Inhalt und Umfang sachlicher Informationen über die berufliche Tätigkeit
Formen der Zusammenarbeit (Gemeischaftspraxis, Partnerschaft, Medizinische
Kooperationsgemeinschaft, Praxisverbund)
Pflichten bei grenzüberschreitender ärztlicher Tätigkeit
Pflichten in besonderen medizinischen Situationen
Hersteller: Promedico Verlag
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